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Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Bundesrat stimmt umstrittenem Gesetz zu

Am Freitag verabschiedete der Bundesrat das umstrittene Gesetz zur Cannabisfreigabe ohne Vermittlungsausschuss. Das heißt, dass ab dem 1. April die Legalisierung des Konsums und Besitzes von Cannabis in beschränkter Menge eingeführt wird. Der Weg zur teilweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist nach vielen Jahren der Debatte endlich offen. Ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz wurde am Freitag vom Bundesrat angenommen. Dieses erlaubt es Volljährigen, die Droge zum 1. April zu besitzen und anzubauen, unter vielen Voraussetzungen für den Eigenkonsum.

 

Cannabis Legalisierung

Das Gesetz konnte trotz zahlreicher Kritikpunkte nicht in den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament geschickt werden und wurde vorerst ausgebremst. Zuletzt hatte die Bundesregierung zugesagt, einige Vorschriften nachträglich zu ändern, um ein Scheitern zu vermeiden. Daher könnte die Zäsur in der Drogenpolitik am Ostermontag in ein paar Tagen wirksam werden. Zuvor muss das Gesetz nach der Unterzeichnung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier offiziell bekannt gegeben werden.

Während der Diskussion über die Aufrufung des Vermittlungsausschusses drückte die Justizministerin von Brandenburg „Wut und Enttäuschung“ aus. Das Gesetz wurde von Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) kritisiert und sagte: „Jetzt treiben mich Wut und Enttäuschung an dieses Rednerpult.“ Sie unterstrich, dass sie sich nicht mit dem ‘ob’ beschäftigt, sondern mit dem ‘wie’. „Wenn ja, bitte nicht!“ ergänzte Hoffmann.

Laut Hoffmann wird die Absicht, den Schwarzmarkt gesetzlich auszutrocknen, nicht verwirklicht. „Im Gegenteil“, sagte sie, „ist das Gegenteil zu erwarten.“ Da die geplanten Cannabis-Clubs „auch nur annähernd“ den Bedarf an Cannabis decken könnten, betonte sie, dass es „völlig unrealistisch“ sei anzunehmen, dass sie starken Restriktionen unterliegen. Daher wäre die zunehmende Nachfrage nach Cannabis hauptsächlich für den Schwarzmarkt von Vorteil. Hoffmann äußerte auch Kritik an der geplanten Amnestieregelung für frühere Fälle. Nach dem Gesetz müssen noch nicht vollstreckte Strafen für Cannabisdelikte verhängt werden, die in Zukunft nicht strafbar wären. „Rund 100.000 Verfahren“ müssten bundesweit neu den Richterinnen und Richtern vorgelegt werden, wie Hoffmann davor warnte.

 

Justizsenatorin Badenberg aus Berlin bezeichnet Abstandsregeln als “kurios”

Auch der Berliner Justizsenator Felor Badenberg (ohne Partei) kritisierte dies. „Auch wenn die Amnestiefälle abgearbeitet sind“, stellte sie fest. Sie bezeichnete die geplanten Abstandsregeln zu Kitas und Sportplätzen insbesondere als „kurios“ und fragte sarkastisch, ob die Staatsanwaltschaft die Polizei bald „mit Maßbändern losschicken“ solle, um zu überprüfen, ob die Abstandsregeln eingehalten werden. Badenberg unterstrich, dass es das Ziel von Berlin sei, die organisierte Kriminalität wirksamer anzugehen, und dass eine Stärkung der Staatsanwaltschaft ein Teil davon sei. Aber sie fragte sich, ob diese Verstärkung jetzt für die Messung von Cannabis-Sperrzonen verwendet werden müsse.

In Bezug auf die Frage, ob ein Vermittlungsausschuss einberufen werden sollte, war Berlin dennoch besorgt. Aber Kai Wegner (CDU), der regierende Bürgermeister, kündigte im Vorfeld an, dass sich Berlin wie üblich enthalten werde, wenn es keine einheitliche Meinung im Senat gäbe. Er hatte gehofft, den Koalitionspartner SPD noch auf seine Seite zu ziehen.

Auch andere Bundesländer äußerten Kritik – die Stimme Sachsens wurde für ungültig erklärt. Viele andere Bundesländer, darunter Berlin und Brandenburg, äußerten ebenfalls teils deutliche Kritik. Der Gesetzentwurf wurde von der bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) als Irrweg bezeichnet. „Für mich war klar, ich werde einer Legalisierung von Drogen unter keinen Umständen zustimmen, auch wenn das Ärger in meiner sächsischen Koalition gibt“, sagte Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen. Diese Frage sei so zentral und persönlich.

Martin Dulig (SPD), der Vizeministerpräsident von Sachsen, lehnte eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ab. Daraufhin stimmte Sachsen uneinheitlich bei der Abstimmung, was zur Ungültigkeit der Stimme führte.

 

Spannung bis zum Schluss – Zugeständnisse von Lauterbach

Bis kurz vor der Sitzung war es unsicher, ob das Gesetz die letzte Hürde nimmt. Es wurde von drei Ausschüssen der Länderkammer vorgeschlagen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das federführende Gesundheitskomitee hat vorgeschlagen, dass das Inkrafttreten bis zum 1. Oktober verschoben werden soll.

Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warb vor der Abstimmung für das Gesetz, das er als Gelegenheit betrachtete, die jüngere Generation vor Konsum und dem Schwarzmarkt durch Entkriminalisierung und verbesserte Aufklärung zu beschützen. Außerdem verpflichtete er sich zu weiteren Zugeständnissen an Länder. Das Bundesgesundheitsministerium wird befürworten, dass bis zum Jahr 2024 weitere sechs Millionen Euro für die Erweiterung der Cannabisprävention zur Verfügung stehen. Auch ein Zentrum für Präventionsarbeit wird vom Bund mit 20 Mio. EUR gefördert. Darüber hinaus ist die Bundesregierung bereit, die Bedenken der Länder bei den Regeln für Cannabisclubs zu berücksichtigen. Die Kontrolle der Vereine sollte daher nur noch in „regelmäßigen“ Abständen stattfinden, anstatt mehr jährlich. Einige Änderungen des Gesetzes sollen noch vor dem 1. Juli vorgenommen werden, um diese Verpflichtungen zu erfüllen.

Gemäß dem Gesetz ist es für Erwachsene ab 18 Jahren gesetzlich erlaubt, bis zu 25 Gramm Cannabis für den eigenen Gebrauch zu besitzen. Es sollen drei lebende Cannabispflanzen und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum in der eigenen Wohnung zugelassen werden. In Schulen, Sportstätten und in deren Sichtweite, insbesondere in einem Umkreis von 100 Metern um den Eingang, wird das Kiffen im öffentlichen Raum untersagt.

Das Gesetz erlaubt außerdem nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ für Volljährige, in denen bis zu 500 inländische Mitglieder Cannabis gemeinsam anbauen und sich gegenseitig zum Eigenkonsum abgeben können. Sie können dabei nicht mehr als 50 Gramm pro Mitglied pro Monat abgeben. Die erste Bewertung soll spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen, einschließlich der Auswirkungen auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen.

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