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Europäische Kommission: CBD ist doch kein Betäubungsmittel!

BERLIN, DEUTSCHLAND - 2. Januar 2021- (Europäische Kommission: CBD ist doch kein Betäubungsmittel!)

Die Europäische Kommission hat ihre bisherige Einschätzung zu CBD Öl geändert. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat nach einem Urteil entschieden, das CBD Öl kein Betäubungsmittel ist. So sollen CBD Produkte, wie jedes andere legale Produkt zwischen den Mitgliedsstaaten verkehren können. In einem weiteren veröffentlichten Schreiben der Europäische Kommission, kann CBD als Lebensmittel qualifiziert werden. So wurde Cannabis noch am selben Tag von der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen wieder in die Liste aufgenommen. Über die Kehrtwende der EU-Kommission, zeigten sich der Präsident des europäischen CBD Verbandes Cyrus Badde, sowie der Geschäftsführer eines CBD Onlineshops sehr erleichtert.

Für die gesamte Hanfindustrie, ist die Entscheidung der EU-Kommission sehr wichtig.

Der Brief der Abgeordneten:

Eine Petition, die sich gegen die drohende Verbotsentscheidung der EU-Kommission richtete, wurde gestartet. An alle Bundestagsabgeordneten hat der CBD Onlineshop zu diesem Thema einen Brief verschickt.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, hat darauf geantwortet.

Die Beauftragte sagte in dem Brief:

„…Der Substanz CBD selbst ist keine berauschende Wirkung bekannt. Reines CBD unterliegt daher nicht den Regeln des Betäubungsmittelrechts, wie Sie festgestellt haben. Erst ab einem THC Gehalt von mehr als 0,2 % wird die Substanz betäubungsmittelrechtlich relevant. Sollte die Lebensmittelaufsichtsbehörde dennoch gegen den Vertrieb von Produkten mit einem geringeren THC Gehalt vorgehen, können Sie dies im Wege des Verwaltungsrechtsschutzes überprüfen lassen.“ Im Zuge dessen hat die EU-Kommission ihre Haltung zu CBD als mögliches Betäubungsmittel geändert und den Weg für die Zulassung von CBD als Novel Food frei gemacht.

Diesbezüglich hat der CBD Händler der DG Santé (Generaldirektion Gesundheit) der EU-Kommission mitgeteilt, dass Industriehanf selbst sowie seine Produkte wie CBD Öl oder Hanfextrakte nicht als Novel Food deklariert werden können, da in diesem Lebensmittel nichts Neuartiges enthalten ist. Diese Ansicht wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2009 (T-234/06) bestätigt, in dem Folgendes festgestellt wurde.

Gerichtsurteil zu Hanfextrakten:

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass zwei vom HABM vorgelegte wissenschaftliche Studien belegen, dass Cannabis, das auch als „Hanf“ bezeichnet wird, im Lebensmittelbereich in verschiedenen Formen (Öle, Kräutertees) und in verschiedenen Zubereitungen (Tees, Nudeln, Backwaren und Kekse, alkoholische oder alkoholfreie Getränke usw.) verwendet wird. Dies wird durch die von der Streithelferin vorgelegten Unterlagen bestätigt, aus denen hervorgeht, dass Hanf bei der Herstellung bestimmter Lebensmittel und Getränke verwendet wird.

Die an diesen Waren durchgeführten toxikologischen Analysen zeigen, dass sie eine sehr geringe THC Konzentration enthalten, die deutlich unter dem oben genannten Schwellenwert von 0,2 % liegt, und dass sie keine psychotropen Wirkungen haben. Schließlich ergibt sich entgegen dem Vorbringen der Klägerin aus Artikel 4 der Richtlinie 88/388, dass die Verwendung von Aromen, die kein Element oder keinen Stoff in einer toxikologisch gefährlichen Menge enthalten, zulässig ist.

Diese Feststellungen zeigen also entgegen dem Vorbringen der Klägerin erstens, dass sich der Begriff „Cannabis“ nicht nur auf Drogen und bestimmte therapeutische Stoffe bezieht, und zweitens, dass Hanf rechtmäßig bei der Herstellung von Lebensmitteln und Getränken verwendet wird.“

So wundert es nicht, dass die Europäische Kommission die Anwendung von Hanfextrakte und CBD Öl als Lebensmittel nicht für „neuartig“, sondern sie als komplett als reguläre Lebensmittel betrachtet.

So sollte die europaweite ‚Hexenjagd‘ auf CBD produzierende Unternehmen, sofort abgeschafft werden. Viele dieser Produzenten standen in vergangener Zeit unter juristischem Druck, weil sie ihre Hanfextrakte als Lebensmittel etikettierten.

Standards für die Lebensmittelsicherheit gab es schon immer. Da dieses Lebensmittel nicht neu ist, sollte es weiterhin nicht stärker reguliert werden als andere Lebensmittel. Hanfextrakt, der aus europäischem Industriehanf gewonnen wird, ist möglicherweise das am meisten untersuchte Lebensmittel von allen.

Landwirte müssen um Hanf legal ernten zu können, den THC Gehalt ständig prüfen lassen, um innerhalb der gesetzlichen THC Grenzwerte zu bleiben.

Durch die frühere „vorläufige Bewertung“ der Europäischen Kommission, das CBD als Betäubungsmittel einstufte, wurden Anträge des Konsortiums für neuartige Lebensmittel aufgehalten. Mit der Umkehrung dieser Position, können die Anträge des Konsortiums nun vorankommen.

Das Konsortium wir mit toxikologischen und anderen Tests fortfahren um die Sicherheit von CBD zu beweisen. So informierte die EIHA (European International Hemp Association) ihre Mitglieder in einer E-Mail.

Der Online Händler erklärte dazu:

Ich finde, dass die Entscheidung der EU-Kommission wegweisend für unsere Branche ist. Dennoch hoffe ich inständig, dass die EU unseren Vorschlägen folgt und alle Hanfextrakte entsprechend der Entscheidung des EU-Höchstgerichts von 2009 neu klassifiziert. Das würde bedeuten, dass alle Hanfextrakte und Cannabinoide als Lebensmittel zu behandeln sind, wenn sie nicht als giftig/gefährlich dargestellt werden. Ich möchte der UN und der Europäischen Kommission meinen aufrichtigen Dank dafür aussprechen, dass sie Tausende von Arbeitsplätzen in der Hanfindustrie gerettet haben.“

So wurde ein Chaos abgewendet:

Im vergangenen Sommer besagte, die vorläufige Entscheidung der Kommission, dass das nicht-medizinische CBD und andere natürliche Hanfextrakte aus Hanfblüten – die in der Regel in Hanfnahrungsmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika enthalten sind – in der EU als Betäubungsmittel betrachtet werden sollten. Der Europäischen Gerichtshofs, aber entschied sich dass CBD kein Betäubungsmittel ist und für die EU-Institutionen einschließlich der Kommission bindend ist. Wenn die Kommission nicht dazu bewegt worden wäre ihre Position zu ändern, hätten Hanf-Interessenvertreter ein Chaos für den gesamten Sektor befürchtet.

Betreffend des CBD, schafft die Kehrtwende der EU-Kommission auf den Zulassungsprozess für neuartige Lebensmittel, Voraussetzungen für eine Klärung der nationalen Gesetze und Vorschriften. Dies ist notwendig, für eine breitere Akzeptanz von CBD Öl auf dem Markt, was zu einem potenziell schnellen Wachstum führt, und für weitere Investitionen in der Hanfproduktion. In Europa ist CBD schon lange erhältlich, doch hat einigen Ladenbesitzern und Produzenten diese unklaren Regeln, Probleme bereitet.

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